KI-Guidelines 

§1 Vereinbarungen kennen und beachten

Das Unternehmen Chocotega Gruber Zarembach OG nutzt Anwendungen und Services auf Basis von

künstlicher Intelligenz: für Recherchezwecke, zur Inspiration, für Social-Media-Postings und für diverse

Handouts, Unterlagen und Konzepte. Beschäftigten des Unternehmens ist die Nutzung von KI-

Anwendungen und Services nicht erlaubt. Die Verwendung der Unternehmens E-Mail-Adresse zur

Registrierung bei KI-Systemen zum Zweck der geschäftlichen Nutzung ist Beschäftigten nicht gestattet

und ausschließlich der Geschäftsführung vorbehalten. Wir verwenden keine KI-Tools und KI-

Anwendungen mit hohem Risiko. Die Geschäftsführung hält sich bei allen Aktivitäten an die Gesetze und

DSGVO-Richtlinien sowie an die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und die vorliegenden KI-Guidelines.

§2 Der Mensch hat im Einsatz der KI das letzte Wort

Der Einsatz und dieFreigabevon KI-generierten Inhalten unterliegt der gewissenhaftenAufsicht undder 

menschlichenKontrolle.Die Geschäftsführung verpflichtet sich, KI-basierte Inhalte erst dann zu

übernehmen, wennzuvormindestenseinequalifiziertePersondieseaufRichtigkeit,Faktentreueund

Kontextüberprüfthat

§3 Geheimhaltungsverpflichtung beachten

Vertrauliche Informationen über Unternehmen oder über Dritte dürfen in KI-Anwendungen nicht

verwendet werden.

§4 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Geschäftsführung hält sich an geltendes Recht und berücksichtigen bei der Nutzung von

KI-Anwendungen sowie bei allen Veröffentlichungen von KI-generierten Inhalten insbesondere Urheber-,

Persönlichkeits- und Markenrechte als auch Datenschutzbestimmungen.

§5 Umgang mit der Qualität von KI-generierten Inhalten

Die Geschäftsführung übernimmt und verwendet Informationen aus den KI-Systemen nur, nachdem Sie

diese auf ihre Richtigkeit und Zuverlässigkeit überprüft hat.

§6 Kontrolle von KI-generierten Inhalten im Hinblick auf ethische Grundlagen

KI-generierte Inhalte müssen von der Geschäftsführung auf Verzerrungen überprüft und ggf. korrigiert

werden.

§7 Aus- und Weiterbildungen zu künstlicher Intelligenz

Die Geschäftsführung verpflichtet sich zur Weiterbildung im Bereich KI und zur

verantwortungsbewussten Anwendung der erworbenen Kenntnisse im beruflichen Alltag.